Service

Rechtsgebiete

Unsere Spezialisierung auf die genannten Rechtsgebiete und insbesondere das Strafrecht ermöglicht es, auf allen strafrechtlichen Teilgebieten sowie den verwandten Disziplinen stets auf dem Laufenden zu sein.

Wir wollen auch künftig individuelle Ansprechpartner für Einzelmandanten und Unternehmen sein.

Strafrecht

Da in Strafsachen eine überregionale und alle Instanzenzüge umfassende forensische Zulassung besteht, kann RA Rüggeberg bei allen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten im Bundesgebiet für Sie tätig werden.

Schwerpunkte unserer Tätigkeiten im Strafrecht sind neben dem Bereich des klassischen Strafrechts bzw. dem Strafbefehlsverfahren das Betäubungsmittelstrafrecht mit der insoweit einhergehenden Beschaffungskriminalität(z.B. Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, Betrug, Unterschlagung), das Jugendstrafrecht, das Sexualstrafrecht (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung), sowie der Bereich der Kapitalstraftaten (Mord und Totschlag).

Durch seine Ausbildung und die langjährige Tätigkeit und Qualifizierung als Berufsbetreuer hat RA Rüggeberg ein umfassendes Netzwerk zu medizinischen Sachverständigen und forensischen Einrichtungen aufgebaut. Seit mehr als einem Jahrzehnt hat sich RA Rüggeberg daher im Bereich des Strafrechts auf solche Strafverfahren spezialisiert, die die Frage der Schuldfähigkeit des Mandanten- (§ 20, 21 StGB) bzw. die drohenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61, 63, 64 StGB) zum Gegenstand haben.

Es sind solche Fälle / Mandate gemeint, die als Strafe eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) oder die Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) als freiheitsentziehende Maßregel als Verfahrensgegenstand bzw. zur Folge haben können.

Das Tätigkeitsspektrum in den genannten Teilbereichen des Strafrechts erstreckt sich dabei vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung vor Amtsgerichten bis hin zu den Rechtsmittelverfahren, namentlich der Berufung und der Revision vor allen Land-, Oberlandesgerichten im Bundesgebiet, sowie dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Betreuungsrecht

Aufgrund des demographischen Wandels unserer Gesellschaft hat das Betreuungsrecht in den vergangenen Jahren an erheblicher Bedeutung gewonnen. Wir haben uns seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2003 auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und stehen Ihnen  – durch die Bearbeitung von zwischenzeitlich mehr als 2.000 Fällen – daher kompetent für Fragen rund um die Rechtsbetreuung zur Verfügung.

Zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet gehört beispielsweise auch die Erstellung von rechtssicheren und bei Ärzten und Behörden gleichermaßen anerkannten Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.

Das für den Laien meist unüberschaubar große Aufgabengebiet der Vermögenssorge ist ein Schwerpunkt der hier geführten Betreuungen. Gegenüber Leistungsträgern, Sozialämtern und Banken  – wie beispielsweise bei anstehenden Aufenthalten in Pflegeeinrichtungen –  sind viele Dinge zu regeln, die den Betroffen meist in seiner Lage überfordern. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit sind hier die entsprechenden Arbeitsabläufe bei Versicherungsträgern (Pflegekasse / Krankenkasse / Rentenkasse) bestens bekannt und können den Betroffenen meist vor einem finanziellen Ruin schützen.

Auch die Schuldnerberatung und Verständigung mit Banken etc. gehört zu dem umfangreichen Aufgabenbereich der Vermögenssorge innerhalb einer gesetzlichen Betreuung.

Herr RA Rüggeberg wird von den zuständigen Stellen/Gerichten als Berufsbetreuer eingesetzt. Er verfügt über die erforderliche Zusatzqualifikation als solcher.

In Familiengerichtlichen Verfahren mit Minderjährigen und Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG  NW ist Herr RA Rüggeberg ferner als Verfahrensbeistand, bzw. Verfahrenspfleger berufsmäßig tätig. Er vertritt in diesen Verfahren die Rechte der meist eingeschränkt geschäftsfähigen- oder minderjährigen Personen vor dem Amtsgericht, Landgericht und dem Oberlandesgericht. Die erforderlichen Qualifikationen zur berufsmäßigen Ausübung dieser Tätigkeiten wurden während der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt erworben.

Privatrecht

Das Zivilrecht, oftmals auch als Privatrecht bezeichnet, ist ein sehr weit gefasstes Rechtsgebiet, welches unter anderem Themen wie Arbeitsrecht, Schuldrecht, Vertragsrecht, Sachenrecht, Mietrecht, Wohnungseigentümer gemeinschafts – Recht oder auch das Reisevertragsrecht umfasst. Dazu gehören ferner auch die Schadensabwicklungen aus Unfallereignissen, wie beispielsweise Verkehrsunfällen.

Diese Aufzählung ist jedoch in keinem Fall abschließend.

In den oben aufgezählten Untergebieten des Privatrechts vertreten wir seit mehr als 10 Jahren regelmäßig WEG-Verwalter, Mieter, Hauseigentümer, Handwerksunternehmen, Personaldienstleister und Privatpersonen.

Weitere Rechtsgebiete

Aufgrund der kaufmännischen Ausbildung sowie dem BWL- und Jura Studium verfügt RA Rüggeberg ferner über fundierte Kenntnisse des Wirtschafts- und Insolvenzrechts. Von unterschiedlichen Gerichte und Banken innerhalb des OLG Bezirks Hamm wird er daher regelmäßig zum Zwangsverwalter von Grundstücken / Immobilien bestellt.

Kooperation

In speziellen Zivilsachen hat sich die Zusammenarbeit mit externen Fachkollegen aus Hagen bewährt, die in den jeweiligen Spezialfächern des Urheberrechts, Energie- und Energiewirtschaftsrechts, Markenrechts, Telekommunikationsrechts, Wettbewerbs und Gesellschaftsrechts, sowie des Erbrechts zu Hause sind und zudem in unmittelbarer Nähe zu dem meist zuständigen Landgericht in Hagen ihren Sitz haben. Mit diesen Kanzleien wird eine enge Kooperation geführt:

Rechtsanwalt Olaf Vetter, Eickertstr. 33, 58095 Hagen – Tel. 02331-924069, Fax 02331-924078

Rechtsanwalt Olaf Schmidt, Kurfürstenstr. 4, 58091 Hagen – Tel. 02331-72100, Fax 02331-72283

Tel.: 02351 – 670 00 9
Fax: 02351 – 67 07 42
58509 Lüdenscheid
Winkhauser Strasse 11